Kosten

Bundeseinheitlich geregelt

Mein Tipp: Fragen Sie Ihren Anwalt gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für Sie ein Stück Sicherheit und sollte für ihn selbstverständlich sein. Die Befürchtung hoher Rechtsanwaltskosten ist meist unbegründet. Zum einen wird das Rechtsanwaltshonorar nicht willkürlich festgesetzt, denn es ist an das bundeseinheitliche Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden.

Eine Erstberatung wird nach Zeitaufwand berechnet und ist bereits ab 50,- € zzgl. MWSt. möglich.

Überhaupt kostenpflichtig?

Zum anderen bleibt auch nicht immer der Mandant kostentragungspflichtig. So gibt es eine Reihe rechtlicher Konstellationen, in denen die Gegenseite die kompletten Kosten zu übernehmen hat.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, prüfen wir selbstverständlich auch, ob diese eintrittspflichtig ist.

Prozesskostenhilfe

Ferner besteht in den Fällen, in denen sich ein Rechtsuchender einen Prozess finanziell nicht leisten kann, die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Diese umfasst dann auch die eigenen Rechtsanwaltskosten.

Für weitergehende Fragen über Kosten und Gebühren stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.